Bremer Taxi IG | Tannenbergstraße 13 | 28211 Bremen | Tel.: 0421 377 07 800 | Fax: 0421 377 07 810 Impressum Datenschutzerklärung AGBs

Wir haben die Antwort

Häufige Fragen zum Taxifahren. FAQ

Wie bestelle ich ein Taxi? Die meisten unserer Kunden rufen uns an, unter 0421 377 07 800. Wir nehmen Bestellungen aber auch gerne per Email, oder das Bestellformular auf unserer Webseite entgegen. https://www.bremer- taxi.de/bestellung.htm Wie lange dauert es? Innerhalb Bremens, mit Ausnahme von Bremen-Nord, sind wir üblicherweise innerhalb von zehn Minuten bei unseren Kunden. Muss ich ins erste Taxi steigen? Nein, m Taxistand darfst du dir ein beliebiges Fahrzeug aussuchen und musst nicht zwingend das vorderste nehmen, auch wenn das oft so gehandhabt wird. Es gilt die Vertragsfreiheit, und Du entscheidest, mit wem Du einen Beförderungsvertrag schließen möchtest. Was kostet die Fahrt? Innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt der behördlich festgelegte Tarif (Grundpreis + Kilometerpreis + Wartezeit). Außerhalb dieses Gebiets oder für Fernfahrten können Festpreise vereinbart werden. Kartenzahlung: In unseren Fahrzeugen akzeptieren wir auch gerne Deine ec- oder Kreditkarte. American Express funktioniert leider in den meisten Fällen nicht, aber VISA oder Mastercard sind gern gesehen. Trinkgeld: In Deutschland sind etwa 10 % des Fahrpreises üblich, bei besonders gutem Service auch etwas mehr. Da wir jedoch viele schwerkranke Menschen befördern und das Geld dann natürlich nicht mehr so locker sitzt, ist keiner böse, wenn es trotz gutem Service kein Trinkgeld gibt!!! Kindersitze: Taxis müssen in der Regel zwei Kindersitze für Kinder ab 9 kg mitführen. Babyschalen für Säuglinge können wir leider nur gegen Vorbestellung anbieten. Gegebenenfalls müssen wir einen Aufpreis für den Mehraufwand berechnen, sprechen Sie uns gerne an, wir finden eine Lösung. Tiere: Es besteht grundsätzlich eine Beförderungspflicht für Blindenführhunde, sofern keine Gefahr (z. B. Aggressivität oder Allergie des Fahrers) besteht. Kleine Tiere in Boxen sind meist unproblematisch. Gepäck: Ein Taxi muss mindestens 50 kg Gepäck befördern können. Sehr sperrige Gegenstände können abgelehnt werden. Wir sind Ihnen gerne beim Verladen des Gepäcks behilflich. Beförderungspflicht: Fahrer dürfen Fahrten innerhalb ihres Gebiets nicht ohne triftigen Grund (z. B. Aggressivität, Ansteckungs- oder starke Verschmutzungsgefahr) ablehnen – auch nicht bei sehr kurzen Strecken. Streckenwahl: Der Fahrer ist gesetzlich verpflichtet, den kürzesten Weg zum Ziel zu wählen. Möchtest Du eine andere Strecke fahren, oder es ergibt sich eine sinnvolle Alternative, bspw. wegen eines Staus, wird unser Fahrer das mit Dir besprechen. Rauchverbot: In allen deutschen Taxis herrscht ein absolutes Rauchverbot für Fahrgäste und Fahrer. Vergesslich? Ruf uns an (0421 377 07 800) und unser Fahrer wird umgehend nachsehen, ob der gesuchte Gegenstand im Taxi liegt. Oftmals fallen den Fahrgästen auch beim Ein- oder Aussteigen Gegenstände aus der Tasche, also schau auch noch mal auf der Straße, bevor es jemand anderer findet. Beschwerde? Sollte es tatsächlich einmal vorkommen, dass Du mit unserem Service unzufrieden bist, gib uns doch bitte ein kurzes Feedback per Telefon oder Email. Wir werden selbstverständlich jeder Beschwerde nachgehen, denn wir wollen das Taxi sein, mit dem Du gerne fährst. Sei bitte sicher, dass es sich um ein Fahrzeug unseres Unternehmens handelt, oftmals werden wir mit namensähnlichen Unternehmen verwechselt, die sich ähnlich benannt haben, um etwas „vom Kuchen“ abzubekommen.

Unsere Taxi Services

Krankenfahrten Ob Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie, BG oder zu und von stationären Aufenthalten im Krankenhaus, wir sind Ihr zuverlässiger Partner. Flughafentransfer Für Geschäftsreisende oder Familien mit Kindern, unsere Taxis sind für jeden Flughafen- transfer die erste Wahl. Europaweite Transfers in gepflegten Fahrzeugen. Serienfahrten Bei regelmäßigen Fahrten, wie bspw. Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie etc. sorgen wir dafür, dass Sie immer pünktlich abgeholt werden. Direktkurier Ob wichtige Ersatzteile oder Dokumente, wir sind Ihr Partner für schnelle und zuverlässige Kurierfahrten. Selbstverständlich direkt und ohne Beiladungen.
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Das Taxi für Bremen und das Umland
Schülerfahrten Im Auftrag der Jugendämter und Familien sind wir das Taxi des Vertrauens nach Umzügen oder Inobhutnahmen zum Schutz der Kinder. Selbstverständlich bieten wir ausschließlich Hand-in Hand Übergabe an.
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Frage - Antwort

Häufige Fragen FAQ

Wie bestelle ich ein Taxi? Die meisten unserer Kunden rufen uns an, unter 0421 377 07 800. Wir nehmen Bestellungen aber auch gerne per Email, oder das Bestellformular auf unserer Webseite entgegen. https://www.bremer-taxi.de/bestellung.htm Wie lange dauert es? Innerhalb Bremens, mit Ausnahme von Bremen-Nord, sind wir üblicherweise innerhalb von zehn Minuten bei unseren Kunden. Muss ich ins erste Taxi steigen? Nein, m Taxistand darfst du dir ein beliebiges Fahrzeug aussuchen und musst nicht zwingend das vorderste nehmen, auch wenn das oft so gehandhabt wird. Es gilt die Vertragsfreiheit, und Du entscheidest, mit wem Du einen Beförderungsvertrag schließen möchtest. Was kostet die Fahrt? Innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt der behördlich festgelegte Tarif (Grundpreis + Kilometerpreis + Wartezeit). Außerhalb dieses Gebiets oder für Fernfahrten können Festpreise vereinbart werden. Kartenzahlung: In unseren Fahrzeugen akzeptieren wir auch gerne Deine ec- oder Kreditkarte. American Express funktioniert leider in den meisten Fällen nicht, aber VISA oder Mastercard sind gern gesehen. Trinkgeld: In Deutschland sind etwa 10 % des Fahrpreises üblich, bei besonders gutem Service auch etwas mehr. Da wir jedoch viele schwerkranke Menschen befördern und das Geld dann natürlich nicht mehr so locker sitzt, ist keiner böse, wenn es trotz gutem Service kein Trinkgeld gibt!!! Kindersitze: Taxis müssen in der Regel zwei Kindersitze für Kinder ab 9 kg mitführen. Babyschalen für Säuglinge können wir leider nur gegen Vorbestellung anbieten. Gegebenenfalls müssen wir einen Aufpreis für den Mehraufwand berechnen, sprechen Sie uns gerne an, wir finden eine Lösung. Tiere: Es besteht grundsätzlich eine Beförderungspflicht für Blindenführhunde, sofern keine Gefahr (z. B. Aggressivität oder Allergie des Fahrers) besteht. Kleine Tiere in Boxen sind meist unproblematisch. Gepäck: Ein Taxi muss mindestens 50 kg Gepäck befördern können. Sehr sperrige Gegenstände können abgelehnt werden. Wir sind Ihnen gerne beim Verladen des Gepäcks behilflich. Beförderungspflicht: Fahrer dürfen Fahrten innerhalb ihres Gebiets nicht ohne triftigen Grund (z. B. Aggressivität, Ansteckungs- oder starke Verschmutzungsgefahr) ablehnen – auch nicht bei sehr kurzen Strecken. Streckenwahl: Der Fahrer ist gesetzlich verpflichtet, den kürzesten Weg zum Ziel zu wählen. Möchtest Du eine andere Strecke fahren, oder es ergibt sich eine sinnvolle Alternative, bspw. wegen eines Staus, wird unser Fahrer das mit Dir besprechen. Rauchverbot: In allen deutschen Taxis herrscht ein absolutes Rauchverbot für Fahrgäste und Fahrer. Vergesslich? Ruf uns an (0421 377 07 800) und unser Fahrer wird umgehend nachsehen, ob der gesuchte Gegenstand im Taxi liegt. Oftmals fallen den Fahrgästen auch beim Ein- oder Aussteigen Gegenstände aus der Tasche, also schau auch noch mal auf der Straße, bevor es jemand anderer findet. Beschwerde? Sollte es tatsächlich einmal vorkommen, dass Du mit unserem Service unzufrieden bist, gib uns doch bitte ein kurzes Feedback per Telefon oder Email. Wir werden selbstverständlich jeder Beschwerde nachgehen, denn wir wollen das Taxi sein, mit dem Du gerne fährst. Sei bitte sicher, dass es sich um ein Fahrzeug unseres Unternehmens handelt, oftmals werden wir mit namensähnlichen Unternehmen verwechselt, die sich ähnlich benannt haben, um etwas „vom Kuchen“ abzubekommen.
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