Ihr Taxi zur Reha und Anschlußheilbehandlung (AHB)
Das Taxi in Bremen - Ihr Partner für die Reha und AHB
Rehabilitation / Anschlußheilbehandlung (AHB)
Als Bremer Taxi mit langjähriger Erfahrung in Patientenfahrten zur Reha
würden wir uns freuen, wenn wir auch Sie auf dem Weg zur Genesung
begleiten dürfen.
Sie erreichen uns unter: 0421 377 07 800
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de.
Fahrtkosten zur Reha
(Nach Arbeits- oder Wegeunfall)
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten für
die Fahrt mit dem Taxi zur ambulanten Reha in der Regel unbürokratisch.
Sprechen Sie die Beförderung mit dem Taxi einfach bei Ihrer
Berufsgenossenschaft an.
Benötigt wird lediglich eine ärztliche Verordnung für das Taxi von Ihrem
Arzt oder der Unfallbehandlungsstelle.
Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist keine weitere Genehmigung erforderlich;
ein Eigenanteil wird nicht erhoben.
Rehabilitation / AHB
(Nach Operationen, Krankenhausaufenthalten)
Fahrten zu stationären Rehamaßnahmen, deren Kostenträger die
gesetzliche Krankenversicherung ist, benötigen die vorherige schriftliche
Genehmigung der Krankenkasse.
Fahrten zu stationären Rehamaßnahmen deren Kostenträger die
Deutsche Rentenversicherung ist, werden in der Regel von uns direkt mit
der behandelnden Rehabilitationsklinik oder der Deutschen
Rentenversicherung abgerechnet, sofern Ihr Arzt eine Fahrt mit dem Taxi
zu Ihrer Reha / AHB verordnet.
Unser Tipp:
Gönnen Sie dem Kostenträger das Wort und sprechen Sie mit Ihrem
Sachbearbeiter über die anstehende Fahrt.
Noch Fragen?
Wir sind gerne für Sie da .
Telefonisch unter: 0421 377 07 800
per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de
Reha & AHB
Anschlussheilbehandlung
Direkt aus dem Krankenhaus
oder nach einem kurzen
Zwischenstopp zu Hause, für
Fahrten zur AHB sind wir mit
unseren hervorragend
ausgebildeten Fahrern immer
erste Wahl.
AHB aus dem Krankenhaus
Sollten Sie direkt aus dem
Krankenhaus verlegt werden
zur Anschlußheilbehandlung,
handelt es sich um eine s. g.
Verlegung, und es fällt für Sie
kein zu zahlender Eigenanteil
an.
AHB von nzuhause aus
Starten Sie Ihre AHB von zu
hause aus, dürfen nicht mehr
als 14 Tage nach der
Operation vergangen sein,
andernfalls handelt es sich
nicht mehr um eine AHB.
Leider müssen wir für diese
Fahrten einen Eigenanteil in
Höhe von zehn Prozent des
Fahrpreises kassieren, sofern
der Kostenträger der
Behandlung Ihre gesetzliche
Krankenversicherung ist.
Diese Fahrten müssen im
Voraus genehmigt werden.
Bei Kostenträger deutsche
Rentenversicherung entfällt
der Eigenanteil.
Auch besteht hier keine Pflicht
zur vorherigen Genehmigung
der Fahrt.
Wir rechnen in allen Fällen
direkt mit dem Kostenträger
ab.
Stationäre Rehabilitation
Anders als bei
Anschlussheilbehandlungen,
gibt es bei der Rehabilitation
kein Zeitfenster, in dem die
Anreise durchgeführt sein
muss.
Leider müssen wir für diese
Fahrten einen Eigenanteil in
Höhe von zehn Prozent des
Fahrpreises kassieren, sofern
der Kostenträger der
Behandlung Ihre gesetzliche
Krankenversicherung ist.
Diese Fahrten müssen im
Voraus genehmigt werden.
Bei Kostenträger deutsche
Rentenversicherung entfällt
der Eigenanteil.
Auch besteht hier keine Pflicht
zur vorherigen Genehmigung
der Fahrt.
Taxi zur Reha & AHB - Deutschlandweit